Bader, Augustin

geb. ca. 1495 in Augsburg, gest. am 30. März 1530 in Stuttgart, Deutschland; Weber, Augsburger Täuferführer, Chiliast.

Augustin Bader empfing im Winter 1526/27 durch Jakob Groß die Glaubenstaufe und schloss sich der Augsburger Täuferbewegung. Im Oktober 1527 von Leonhard Freisleben zum Vorsteher der Augsburger Täufergemeinde ernannt, zeigte sich Bader in Fragen der Ethik und der apokalyptischen Endzeiterwartungen als kompromissloser Anhänger Hans →Huts. Im Winter 1527/28 sammelte er die süddeutschen →Täufer und bereitete die Augsburger Gemeinde auf den von Hut prophezeiten Beginn des Gerichtes (Pfingsten 1528) vor. Über Autoritäts- und Lehrfragen kam es zu Konflikten mit seinem Stellvertreter Georg Nespitzer. Einer drohenden Amtsenthebung kam Bader im April 1528 durch Flucht nach Straßburg zuvor. Dort schloss er sich Oswald Leber an, dem gelehrten ehemaligen Bauernkriegsprediger und Kaplan Franz von Sickingens, der Kenntnisse der christlichen Kabbalah Johannes Reuchlins und der jüdischen Messianologie Abraham ben Eliezer ha-Levis besaß. In Übereinstimmung mit dem damals gängigen Verständnis der Kabbalah als einer prisca sapientia deutete Leber die christliche Kabbalah als externe Bestätigung der Hutschen Prophezeiungen.

Nach dem Scheitern der Hutschen Prophezeiung schloss sich Bader dem unter süddeutschen Täufern beschlossenen Taufmoratorium an. Aufgrund verschiedener Visionen und ihrer messianisch-kabbalistischen Deutungen datierte er den Beginn des Weltgerichts auf Ostern 1530, sagte sich vom gemeindlich verfassten Täufertum öffentlich los und sammelte seit September 1528 Anhänger um sich, die seit Ende 1529 zunächst in Westerstetten bei Ulm, dann in Lautern bei Blaubeuren lebten und im Januar 1530 verhaftet wurden. Im Vorfeld des Augsburger Reichstags stilisierten die habsburgischen Behörden Bader zu einem Agenten des Herzogs Ulrich von Württemberg, der einen Aufstand des gemeinen Mannes vorbereitet habe, und versuchten, seinen Fall politisch und militärisch gegen die evangelischen Reichsstände zu instrumentalisieren. Im Auftrag des Schwäbischen Bundes wurden Bader und seine Anhänger als politische Aufrührer am 30. März 1530 in Stuttgart, Tübingen und Nürtingen hingerichtet. Die Wahrnehmung Baders war lange durch die 1530 nur auszugsweise veröffentlichten Prozessakten geprägt, die ihn als apokalyptischen Aufrührer und als phantastischen Messiasprätendenten erscheinen ließen.

Die historische Bedeutung Baders liegt einerseits darin, dass wir durch ihn einen Einblick in die apokalyptischen Geheimlehren der Hutschen Lehre erhalten, die dieser nur mündlich weitergegeben hatte: Mit Hut erwartete Bader, dass die Türken das Gericht an den Gottlosen vollzögen, bevor sie selbst von Gott vernichtet würden. Unmittelbar vor Beginn des Endes wollte Bader als prophetischer Prediger die Auserwählten sammeln und retten. Dabei spielten (wie wohl schon bei Hut) auch handfeste sozialrevolutionäre Vorstellungen von der Erhöhung des Bauern- und Handwerkerstandes eine Rolle, die Bader durch vestimentäre Symbolisationen vermittelte. Die durch die Predigt der „verenderung“ Geretteten würden als weiterhin sündige und sterbliche Menschen in einem Tausendjährigen Reich leben, das auch Juden, Heiden und Türken umfassen sollte. Die Kirche sollte durch die unmittelbare Herrschaft Christi im Heiligen Geist überflüssig, die weltliche Obrigkeit durch ein geistlich legitimiertes Wahl- und Reisekönigtum ersetzt werden, wie man es aus verschiedenen zeitgenössischen Reformschriften kennt (vgl. Von der newen wandlung eines christlichen lebens 1526/27).

Andererseits ist Baders Lehre für die Reformationsgeschichte als erste historisch fassbare volkstümliche Rezeptionsform christlicher Kabbalah und als Verbindung täuferisch-apokalyptischer mit jüdisch-messianologischen Traditionen wichtig. Seine apokalyptische Ständelehre begründete Bader ebenso mit der Kabbalah wie seine eigene Rolle im endzeitlichen Szenario. Zunächst sah sich Bader (wie Hut) als von Gott berufener Prediger der „verenderung“, später glaubte er, als der erste der zukünftigen Wahlkönige ausersehen zu sein, und schließlich behauptete er eine erbliche Königswürde für seine Nachkommen. Der in der Reformationsgeschichte einzigartige messianische Anspruch Baders ist nicht soteriologisch zu verstehen, sondern bezieht sich allein auf dieses vererbbare Königtum, in dem laut jüdischen und christlich-kabbalistischen Traditionen das eigentliche Messiasamt besteht.

Person und Lehre Baders sind weniger wegen ihrer theologischen Bedeutung oder historischen Wirkung in der Geschichte des Täufertums von Belang, als vielmehr weil sich in ihnen paradigmatisch die Vielfalt der Rezeptions- und Aneignungsformen gelehrten reformatorischen Wissens beim gemeinen Mann zeigt.

Literatur

Anselm Schubert, Täufertum und Kabbalah. Augustin Bader und die Grenzen der Radikalen Reformation. Gütersloh 2008.

Anselm Schubert

 
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