Melanchthon, Philipp

geb. am 16. Februar 1497 in Bretten (kurpfälzische Exklave in der Markgrafschaft Baden), gest. am 19. April 1560 in Wittenberg (Kurfürstentum Sachsen), Deutschland; Reformator.

Philipp Melanchthon, der mit dem Humanisten und Hebräisten Johannes Reuchlin verwandt war, besuchte die Lateinschule in Pforzheim und studierte in Heidelberg und Tübingen, wo er 1514 den Magistergrad erwarb. Seit 1518 wirkte er als Professor der griechischen Sprache in Wittenberg. Als humanistischer Gelehrter gab er in der Folgezeit zahlreiche griechische und lateinische Klassiker heraus und verfasste Lehrbücher, als Theologe kommentierte er mehrere biblische Bücher. Als engster Mitarbeiter Martin →Luthers bildete Melanchthon mit diesem und Johannes Bugenhagen sowie Justus Jonas und Caspar Cruciger bis 1546 die Wittenberger Kollektivautorität, deren Gutachten und Stellungnahmen zu theologischen, politischen, kirchenorganisatorischen und juristischen Fragen sehr häufig von ihm abgefasst wurden. Als theologischer Berater der sächsischen Politiker nahm Melanchthon an den →Reichstagen von 1529, 1530 und 1541 teil und vertrat Kursachsen bei den Reichsreligionsgesprächen von 1540/41 sowie 1557. Große Bedeutung für die Formierung der evangelischen Dogmatik gewann Melanchthon durch seine Loci communes (Erstauflage 1521), in denen er Luthers theologische Überzeugungen und Lehren systematisierte. Nach 1546 geriet Melanchthon zwar bald in innerevangelische Auseinandersetzungen, blieb aber bis zu seinem Tode die führende, wenn auch nicht unangefochtene theologische Autorität des lutherischen Teils der Reformation.

Zu einer unvoreingenommenen Beschäftigung mit dem Täufertum (→Täufer) ist Melanchthon niemals bereit gewesen. Den biblizistischen Grundansatz ihrer Glaubens- und Weltsicht akzeptierte er nicht, sondern verharrte den Täufern gegenüber zeitlebens in einer Position unbedingter Ablehnung und Ausgrenzung. Dementsprechend forderte er ihre unnachsichtige strafrechtliche Verfolgung. Für sein Verhalten berief er sich auf 3. Mos. 24,16: „Wer den Namen des Herrn lästert, der soll des Todes sterben.“ Täuferische Schriften hat Melanchthon offenbar nicht zur Kenntnis genommen, sondern urteilte aus abgeleitetem Wissen, das der antitäuferischen Polemik entstammte. Nur 1535 hatte er Gelegenheit, mit gefangenen Täufern in Jena über ihre Glaubensvorstellungen zu diskutieren; seine Bekehrungsversuche blieben erfolglos.

Der zeitliche Schwerpunkt der antitäuferischen Äußerungen, Gutachten, Stellungnahmen und gedruckten Schriften Melanchthons liegt in den 1520er und 1530er Jahren. Erstmals wurde er Ende 1521 beim Auftreten der →Zwickauer Propheten in Wittenberg mit dem Problem der Kindertaufe (→Taufe) konfrontiert und zeigte sich vorübergehend von den Argumenten der Zwickauer beeindruckt. Nach der Erfahrung des Bauernkriegs erklärte er seit 1525 jede innerevangelische Grundsatzdevianz von den theologischen und politisch-gesellschaftlichen Normen der Wittenberger für bürgerlichen Ungehorsam und für Aufruhr. Hier sah er die weltliche Obrigkeit gefordert, da sie verpflichtet war, beide Tafeln des Dekalogs zu schützen, soweit es die äußere Ordnung und das Sozialverhalten des Einzelnen anging. Zwar war der Glaube frei und durfte nicht reglementiert werden, die Manifestation eines Irrglaubens war aber strafrechtlich zu ahnden. Dass diese Trennung von Innen und Außen in der Gesellschaft des 16. Jahrhunderts nur theoretisch bestehen konnte, berücksichtigte Melanchthon nicht.

Als Orientierungshilfe für die Frage der Kindertaufe während der kursächsischen Visitation verfasste Melanchthon 1527 ein kurzes Argumentum, quod parvulis sit adhibendus baptismus. Um die Kindertaufe biblisch zu legitimieren, verglich er sie mit der Beschneidung im alten Bund – beides waren Zeichen der Verheißung Gottes. 1528 publizierte Melanchthon eine Schrift Adversus anabaptistas iudicium (deutsch: Unterricht wider die Lehre der Wiedertäufer). Darin wurde die theologische Argumentationslinie von 1527 auf die politische und zivile Sphäre ausgeweitet. Die täuferischen Vorstellungen vom schriftgemäßen Leben in der Welt wurden als „schlechthin gottlos“ verworfen: Ablehnung obrigkeitlicher und bürgerlicher Aufgaben, Gütergemeinschaft, Verwerfung des ordentlichen Predigtamts.

Die späteren Äußerungen Melanchthons zur Täuferfrage wiederholten im Wesentlichen nur die bisherigen Vorurteile und Verdächtigungen. 1531 erörterte er in einem Kollektivgutachten der Wittenberger die strafrechtliche Ahndung täuferischer Lehren und Handlungen, die bei Anführern und hartnäckigen Anhängern ein Todesurteil rechtfertigten. 1534 polemisierte Melanchthon in De deliriis et furoribus anabaptistarum (deutsch: Etliche Propositionen wider die Lehre der Wiedertäufer) gegen Bernd →Rothmann (→Münster), 1536 erschienen zwei Schriften Melanchthons: Verlegung etlicher unchristlicher Artikel, welche die Wiedertäufer vorgeben und Dass weltliche Obrigkeit den Wiedertäufern mit leiblicher Strafe zu wehren schuldig ist. Neue Gesichtspunkte enthielten die Texte nicht.

Auch in seiner späten Publizistik griff Melanchthon das Täuferproblem nochmals auf. 1557 veröffentlichte er zusammen mit Johannes →Brenz und anderen Theologen ein für Ottheinrich von der Pfalz bestimmtes Gutachten: Prozess, wie es soll gehalten werden mit den Wiedertäufern, 1559 ging er in einem Gutachten De officiis magistratus auch auf die obrigkeitliche Pflicht ein, die Täufer zu bestrafen.

Seit Beginn seiner Beschäftigung mit der Täuferfrage ließ Melanchthon keinen Zweifel daran, dass er – anders als gegenüber den Altkirchlichen – gegenüber den Täufern nicht zum Gespräch bereit war. Hier kannte er nur die Alternative: Bedingungsloser Widerruf nach Belehrung oder härteste Bestrafung. Allerdings teilte er diese Haltung mit Luther und vielen evangelischen Theologen seiner Zeit.

Quellen

Philippi Melanthonis Opera quae supersunt omnia 28 Bände (= Corpus Reformatorum Bde. 1–28). Halle-Braunschweig 1834–1860 (ND Frankfurt a. M. 1963).- Melanchthons Werke in Auswahl, hg. von Robert Stupperich, 7 Bde. Gütersloh 1951–1975.- Melanchthon deutsch, hg. von Michael Beyer, Stefan Rhein, Günther Wartenberg 2 Bde. Leipzig 1997.- Melanchthons Briefwechsel. Kritische und kommentierte Gesamtausgabe, hg. von Heinz Scheible. Stuttgart-Bad Cannstatt 1977 ff.: Regesten bisher Bde. 1–12; Texte bisher Bde. 1–9. - Adolf Laube (Hg.), Flugschriften vom Bauernkrieg zum Täuferreich (1526–1535) Bd. 2. Berlin 1992.

Literatur

Die Literatur zu Melanchthon ist nahezu unübersehbar; wichtige Bibliografien sind in Scheible (1992) und Scheible (1995) enthalten. Genannt seien: Isabelle Deflers, Lex und Ordo. Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons. Berlin 2005. - Christian Neff, Melanchthon, Philip, in: The Mennonite Encyclopedia Bd. 3, 562–564. - Richard Nürnberger, Kirche und weltliche Obrigkeit bei Melanchthon. Phil. Diss. Freiburg 1937.- John S. Oyer, Lutheran Reformers against Anabaptists. Luther, Melanchthon and Menius and the Anabaptists of Central Germany, Den Haag 1964. - Heinz Scheible, Melanchthon, Philipp, in: Theologische Realenzyklopädie Bd. 22, 371–410.- Heinz Scheible, Philipp Melanchthon. Eine Gestalt der Reformationszeit, hg. von der Landesbildstelle Baden, Karlsruhe und dem Melanchthonhaus Bretten. Karlsruhe 1995. - Heinz Scheible, Melanchthon. Eine Biographie, München 1997. - Robert Stupperich, Melanchthon und die Täufer, in: Kerygma und Dogma 3, 1957, 150–170. - Eike Wolgast, Melanchthon und die Täufer, in: Mennonitische Geschichtsblätter 1997, 31–51 - Eike Wolgast, Melanchthon als politischer Berater, in: Hanns Christof Brennecke, Walter Sparn (Hg.), Melanchthon. Zehn Vorträge, Erlangen 1998, 179–208.

Eike Wolgast

 
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